Im Blickpunkt
Rechte der jungen Menschen garantieren
Die Kinder- und Jugendanwältin schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, europäischen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes festgeschrieben sind. Neben der Beratung, Vermittlung und Sensibilisierung liegen die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bei der Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, um als Sprachrohr für Minderjährige auf gesellschaftlicher und politscher Ebene zu fungieren, und bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten.
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Kinder- und Jugendanwaltschaft | 10.04.2024
Plenarsitzung – Höller Kinder- und Jugendanwältin, Hofer Gleichstellungsrätin
Daniela Höller mit 27 Ja, 2 Nein und 5 Enthaltungen als Kinder- und Jugendanwältin bestätigt; Brigitte Hofer mit 27 Ja, 1 Nein und 6 Enthaltungen zur Gleichstellungsrätin gewähltKinder- und Jugendanwaltschaft | 05.02.2024