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25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: „So süß pinkelt Max!“ – Privatsphäre?

Eltern sind sich oft nicht bewusst, dass sie die Privatsphäre ihrer Kinder verletzen, indem sie Fotos und Videos auf Facebook und Co. stellen.

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention! Für uns, als Arbeitskreis der Kinder- und Jugendrechte ist dies ein Grund zum Feiern. Vor 25 Jahren wurden den Schwächsten in unserer Gesellschaft Rechte gegeben, die sie stärken und schützen sollen.

Den heutigen Tag der Kinderrechte nimmt der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte, angesiedelt bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, zum Anlass, um Eltern darauf aufmerksam zu machen und zum Nachdenken anzuregen, wie sie selbst, wenn auch unbewusst, mit den Rechten ihrer eigenen Kinder umgehen.

Das Recht auf Privatsphäre (Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention) etwa stellt klar, dass kein Kind den willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder der Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf.

„Eltern sorgen sich um die Gefahren, vor denen ihre Kinder im Internet ausgesetzt sein können.", so Paula Maria Ladstätter, Kinder- und Jugendanwältin. „Doch leider vergessen sie oft, dass sie mit ihrem eigenen, unreflektierten Verhalten ihre Kinder in Verlegenheit bringen und ihnen schaden könnten."

Sie posten Bilder ihrer Kinder, wo sie beim Pinkeln zu sehen sind, Videos, auf denen sie einen Schreianfall haben, schreiben ständig Kommentare oder berichten von Erlebnissen oder Intimitäten. Dabei denken sie nicht daran, wo diese Bilder und Videos landen, wer alles die Möglichkeit hat, diese runterzuladen und durch wie viele virtuelle Plätze sie wandern. Hand auf‘s Herz, kein Erwachsener hätte eine Freude damit, wenn ein Dritter solche Sachen von ihm ins Internet stellen würde.

Ein weiterer Gedanken zum Recht auf Privatsphäre: Das Lesen von Briefen oder SMS und E-Mails, die an Kinder geschickt werden, ist ebenfalls eine Verletzung von deren Privatsphäre.

Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte appelliert eindringlich an die Eltern, ihr eigenes Verhalten in den sozialen Netzwerken zu überdenken, um den Kindern Schutz zu gewähren und ihre Privatsphäre zu respektieren.

 

Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendrechte

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