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5. Dezember: Internationaler Tag des Ehrenamtes

Kinder- und Jugendanwältin Höller dankt vor allem den freiwilligen Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige

Harvey B. Mackay sagte: „Was wir für uns selbst getan haben, stirbt mit uns. Was wir für andere getan haben, währt ewig". Heute ist dieser Satz mehr als an jedem anderen Tag von Bedeutung: Der 5. Dezember ist wie jedes Jahr der internationale Tag des Ehrenamtes, ein von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1985 festgelegter Jahrestag. Menschen und Organisationen, die sich ehrenamtlich engagieren, können diese Gelegenheit nutzen, um der Bevölkerung näher zu kommen, ihre Tätigkeit bekannt zu machen, die Gesellschaft über ihre Tätigkeiten und Arbeitsfelder zu informieren, nicht nur diejenigen zu erreichen, die ihre Dienste benötigen, sondern auch Menschen, mit denen sie eine Zusammenarbeit beginnen können. „Es ist wesentlich, für die Arbeit, die Ehrenamtliche leisten, dankbar zu sein und sich immer daran zu erinnern, besonders an einem Tag wie heute", sagt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. „Ihr Einsatz setzt ein Grundprinzip in die Praxis um, das in Artikel 2 unserer Verfassung verankert ist, nämlich die Solidarität, die als unabdingbare Pflicht eines jeden Bürgers bezeichnet wird. Freiwilligenarbeit erreicht die Gesellschaft dort, wo der Staat nicht über die Mittel verfügt hinzukommen; sie ermöglicht es den Menschen, sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen, sich vereint zu fühlen". In unserem Land gibt es viele ehrenamtliche Organisationen, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern und eng mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zusammenarbeiten. „Insbesondere möchte ich mich öffentlich bei den freiwilligen Vormunden nicht begleiteter ausländischer Minderjähriger bedanken, die mit Leidenschaft eine grundlegende Aufgabe für junge Menschen erfüllen: Sie begleiten Minderjährige bürokratisch, geben ihnen moralische Unterstützung und werden zu ihren Mentoren, wobei sie oft auch über die Volljährigkeit hinaus den Kontakt zu ihnen aufrechterhalten. Ich durfte freiwillige Vormunde und ihre Tätigkeit kennenlernen, da mein Büro seit 2017 die Aufgabe hat, sie auszuwählen, auszubilden und auf ihrem Weg zu begleiten". Bei dieser Gelegenheit bedankt sich die Kinder- und Jugendanwältin unter anderem bei Carlo Bassetti, Samir Ben Haj Hassen, Mario Canzian, Markus Cappello, Maria Elena Crescentini, Alberto Cristani, Sandra D'Onofrio, Patrick Epoté, Francesco Esposito, Floriano Franceschini, Ingrid Gabardi, Margherita Gaudiuso, Melanie Gröpel, Antonella Lombardo, Elisabeth Mair, Guido Marinaro, Bernhard Paris, Alexandra Pöder, Paola Regano, Magdalena Thaler, Daniela Zambaldi, die derzeit im Verzeichnis der freiwilligen Vormunde beim Jugendgericht Bozen eingetragen sind. „Die Zusammenarbeit mit freiwilligen Vormunden stärkt in mir das bestehende Vertrauen in die Menschheit als Ganzes", so Höller abschließend.

Wenn Sie Informationen und Beratungen über die Rechte von jungen Menschen oder über Situationen benötigen, in denen diese betroffen sind, können Sie sich kostenlos an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Sie finden uns in der Cavourstraße 23/c in Bozen und können uns telefonisch unter 0471 946050 oder per E-Mail unter info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org erreichen. Auf unserer Website www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org finden Sie alle weiteren Informationen über unseren Dienst.

KJA

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