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Unterstützung für freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige:

Höller zeigt sich erfreut über den Erlass des Dekrets, das endlich die Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht.

"Ich bin sehr froh darüber, dass die zuständigen Ministerien die Durchführungsbestimmung zu den Unterstützungsmaßnahmen für freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige verabschiedet haben", erklärt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Bereits im Dezember 2019 hatte das Parlament mit dem Haushaltsgesetz 2020 einen Fonds zur Unterstützung von Vormundinnen und Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige bereitgestellt. Die entsprechende Durchführungsbestimmung ist jedoch erst vor kurzem verabschiedet worden. Sie sieht einerseits die Rückerstattung im Ausmaß von 50% der Kosten für die Arbeitsfreistellungen, die die Vormundinnen und Vormunde in Ausübung ihrer Tätigkeit und nach Ermächtigung von Seiten des Jugendgerichtes in Anspruch genommen haben (maximal 60 Stunden pro Jahr), vor. Andererseits gibt es auch eine Erstattung der Fahrtspesen, die durch die Ausübung der Tätigkeit als Vormund entstehen. Darüber hinaus ist eine Entschädigung für besonders komplexe und belastende Situationen bei der Ausübung der Tätigkeit vorgesehen, die beim Jugendgericht beantragt werden kann.

Mit dem Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurde festgelegt, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Regionen und der autonomen Provinzen Trient und Bozen für die Auswahl und Ausbildung von freiwilligen Vormundinnen und Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige zuständig sind. Insbesondere unterstützen freiwillige Vormundinnen und Vormunde die Minderjährigen in bürokratischer Hinsicht, treffen sich mit ihnen und bieten moralische Unterstützung an. Oft werden Vormundinnen und Vormunde so auch zu Bezugspersonen für die Minderjährigen und halten den Kontakt zu ihnen auch bei Erreichen der Volljährigkeit aufrecht.

"Das Thema war für uns sehr wichtig. Bei mehreren Gelegenheiten, sowohl auf staatlicher Ebene durch die Nationale Kinder- und Jugendanwältin Garlatti, als auch auf lokaler Ebene bei den Institutionen vor Ort, haben wir die Situation dargelegt und für eine Lösung zur Unterstützung unserer Vormundinnen und Vormunde plädiert. Ich freue mich sehr, dass sie endlich Unterstützung für ihre wichtige Rolle erhalten", so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller abschließend.

KJA

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